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Neue Informationspflichten für Dienstleister

Seit dem 17.05.2010 müssen Dienstleister, aber auch Gewerbetreibende und Freiberufler, künftig zusätzliche Informationspflichten erfüllen. Die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG der Europäischen Union vom 12.12.2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Diese Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer entweder stets oder auch erst auf Anforderung mitteilen muss. Den Text der Verordnung finden Sie hier.

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Anna Cardillo

Rechtsanwältin, Dozentin

Berufserfahrung
seit 2003 Anwaltstätigkeit in verschiedenen Kanzleien im Bereich Wirtschaftsrecht
seit 2003 Consultant International Law für CarpeMundos GmbH, Bremen
seit 2007 Lehrbeauftragte am Fachbereich Recht der Universität Hamburg
seit 2008 Selbständige Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht

Praxis
Beratung und Gutachtenerstellung zu wirtschaftsrechtlichen Themen
Beratung zu juristischen Fragen aus dem betrieblichen Datenschutz
Dozentin in wirtschaftsrechtlichen Schulungen unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten der interkulturellen Kommunikation
Vortragstätigkeit zu Themen aus dem Bereich Datenschutz und Datensicherheit, Haftungsrisiken;
Dozentin in Seminaren für betriebliche Datenschutzbeauftragte

Kooperation
Unterstützung der PrivCom Datenschutz GmbH (http://www.privcom.de) als Beraterin, Referentin und Dozentin im Themenbereich Datenschutz

Mitgliedschaften
Mitgliedschaft u. a. in der Initiative "Unternehmerinnen Hamburg" (http://www.unternehmerinnen-hamburg.de)