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Neue Informationspflichten für Dienstleister

Seit dem 17.05.2010 müssen Dienstleister, aber auch Gewerbetreibende und Freiberufler, künftig zusätzliche Informationspflichten erfüllen. Die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG der Europäischen Union vom 12.12.2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Diese Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer entweder stets oder auch erst auf Anforderung mitteilen muss. Den Text der Verordnung finden Sie hier.

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Anna Cardillo
Rechtsanwältin
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