aktuell
Neue Informationspflichten für Dienstleister
Seit dem 17.05.2010 müssen Dienstleister, aber auch Gewerbetreibende und Freiberufler, künftig zusätzliche Informationspflichten erfüllen. Die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG der Europäischen Union vom 12.12.2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Diese Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer entweder stets oder auch erst auf Anforderung mitteilen muss. Den Text der Verordnung finden Sie hier.
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Unsere Leistungen
Beratung - Betreuung - Vertretung
Das Leistungsangebot unserer Kanzlei orientiert sich sehr stark an den Bedürfnissen unserer Mandanten, den rechtlichen Aufgabenstellungen besonders von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern.
Unser Leistungsspektrum ist so konzipiert, dass unser Team die rechtlichen Erfordernisse wirtschaftlicher Unternehmungen umfassend unterstützen kann.
Ein wesentlicher Teil späterer Rechtsstreitigkeiten im Wirtschaftsleben entsteht im alltäglichen operativen Geschäft in den Themenfeldern des allgemeinen Zivilrechts, des Schuldrechts und des Handelsrechts. Die Ursachen sind häufig Unwissenheit und fehlendes Problembewusstsein von Beteiligten.
Problemvermeidung: Analyse und Schulung
Wir bieten an, gemeinsam mit den betroffenen Fachabteilungen und der Geschäftsführung "in das Unternehmen zu gehen" und die Abläufe zunächst - so wenig störend wie möglich - kennenzulernen. Wir erarbeiten so eine Bestandsanalyse, die dann Basis für Ihr individuelles Konzept maßgeschneiderter Schulungsmaßnahmen wird: in Form von Workshop oder Mitarbeiterschulung, aber auch Schulung der Geschäftsleitung.
Die zuvor im Rahmen der Bestandsanalyse gewonnen Kenntnisse über die Prozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen geben uns die Möglichkeit, diese Schulungsmaßnahmen so praxisnah, plastisch und lebendig wie möglich zu gestalten und zu vermitteln - und damit die Akzeptanz der Beteiligten für die vermeintlich ‚nüchternen' rechtlichen Erfordernisse zu maximieren.
Unser Ziel ist es, auf lebendige Art und Weise das Problembewusstsein zu schärfen und Basiswissen zu vermitteln, sodass in Zukunft bereits im Vorfeld "Ärger" erkannt und professionelle Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen wird oder - im Idealfall - überhaupt kein Ärger entsteht.
Die betriebliche Analyse und Bestandserfassung schafft einen weiteren erheblichen Nutzen zur Problemvermeidung:
Der praktische Einblick in Ihr Unternehmen erleichtert es, die bestehenden Verträge, Vereinbarungen, Medien sowie betrieblich Abläufe und Prozesse auf ihre Rechtskonformität zu prüfen - und ggf. zu korrigieren.
Wichtige Themen für viele Unternehmen sind dabei Datenschutz und die individuellen Notwendigkeiten, die das jeweilige Unternehmen erfüllen muss.
Unsere Kanzlei berät und betreut Sie auch in diesem Themenbereich umfassend.
Problemlösung: Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Wir stehen unseren Mandanten bei allen rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Ihre individuellen rechtlichen Fragen und Themen beantworten wie Ihnen gerne. Wir beraten, betreuen und vertreten Sie sowohl in außergerichtlichen Fragen und selbstverständlich auch vor Gericht - bundesweit.
Unsere thematischen Schwerpunkte liegen in den Feldern Gesellschafts-, Handels-, Vertriebs-, Vertrags-, IT- und Datenschutzrecht.