aktuell

Neue Informationspflichten für Dienstleister

Seit dem 17.05.2010 müssen Dienstleister, aber auch Gewerbetreibende und Freiberufler, künftig zusätzliche Informationspflichten erfüllen. Die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG der Europäischen Union vom 12.12.2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Diese Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer entweder stets oder auch erst auf Anforderung mitteilen muss. Den Text der Verordnung finden Sie hier.

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Rechtsberatung

Beratung und Betreuung mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung

Das Beratungsangebot unserer Kanzlei ist besonders an den Anforderungen von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern ausgerichtet.

Neben den allgemeinen anwaltlichen Tätigkeiten wie Forderungsinkasso, Mahnwesen, Schadensabwicklung gegenüber Versicherungen, Vertragsgestaltung u. ä. berät und vertritt unser Team Sie gerichtlich und außergerichtlich in den nachfolgenden Gebieten:

  • Gesellschaftsrecht,
  • Handelsrecht,
  • Vertriebsrecht,
  • Vertragsrecht,
  • IT-Recht und
  • Datenschutzrecht.

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Kompetenz, Engagement und individuelle Beratung sind wesentliche Merkmale unserer Arbeit für unsere Mandanten.

Unsere Vergütung legen wir gemeinsam mit Ihnen in individuellen Honorarvereinbarungen meist nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar fest, ansonsten berechnen wir unsere Leistungen nach dem Rechtsvergütungsgesetz (RVG).

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